Die Fläche der Erde ist begrenzt. 1. Vor diesem Hintergund sollte es Beschränkungen oder Pflichten für Spekulanten oder Menschen geben, die ihre Grundstücke Jahre lang leerstehen lassen und baufällige oder ungenutze Gebäude vernachlässigen. Wenn sich eine Renovierung oder ein Abriss für die Eigentümer finanziell nicht lohnt, bleiben die Grundstücke für die Öffentlichkeit dennoch weiterhin unzugänglich und verfallen. Dies ist nicht nur umweltschädlich, sondern versperrt auch viele Chancen zur Nutzung. Daher sollte es Regularien geben: Ab einer bestimmten Zeit, in der das Gebäude nicht genutzt wurde, sondern dem Verfall überlassen wurde, müsste das Eigentum an eine andere Stelle (z.Bsp. Staat) übergehen. Analog zur Lösung im Unternehmenssektor, wo Unternehmen bei fehlender Liquidität Insolvenz anmelden müssen, müsste es für Gebäudeeigentümer, die ebenfalls nicht mehr liquide genug sind, die Gebäude oder Grundstücke ordnungsgemäß zu bewirtschaften (d.h., für Gebäudesicherheit zu sorgen, energetisch notwendige Sanierungen vorzunehmen etc.) eine ähnliche Pflicht geben, die Unfähigkeit der Bewirtschaftung anzugeben. Auf diese Weise kann der Misswirtschaft im Gebäudesektor an dieser Stelle entgegengetreten werden. 2. Ein anderes, bereits bestehendes Problem bildet der Bestand an herrenlosen Häusern, an denen das Eigentum aufgegeben wurde und die deshalb schlicht verfallen, ohne, dass es verantwortliche Stellen gibt, die hier einzugreifen haben. Nach dem Motto "Aus dem Grundbuch, aus dem Sinn" kann sich der Eigentümer aus der Verantwortung ziehen. Anders, als man meinen könnte, geht das Eigentum dann nicht automatisch auf die Kommune oder das Land über, sondern das Grundstück wird herrenlos. Es verfällt in vielen Fällen. Hier muss mit politisch-rechtlichen Regelungen endlich Verantwortung übernommen werden. 0 Antworten |
mk111111
01.11.2023 16:39 01.11.2023 16:39 |
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